Leistungen des Verbandes
- Mitwirkung bei dem Abschluss von Tarifverträgen auf Bundesebene. Eigener Abschluss von Tarifverträgen auf Landes- und Unternehmensebene für die Mitglieder auf Arbeitgeberseite
- Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren
- Information der Verbandsmitglieder über wichtige arbeits- und tarifrechtliche Änderungen (Gesetze, Verordnungen, Rechtsprechung) durch Rundschreiben allgemein sowie zu speziellen Themenbereichen
- Bekanntgabe neu abgeschlossener Tarifverträge mit ausführlichen Erläuterungen an die Verbandsmitglieder
- Beratung der Verbandsmitglieder bei der Anwendung der auf Bundes-, Landes- und Unternehmensebene abgeschlossenen Tarifverträge sowie allen Fragen des Tarif-, Arbeits- und Sozialrechts.
- Übernahme der Prozessvertretung für Vollmitglieder in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten in der Berufungsinstanz auf Wunsch, bei Rechtsstreiten grundsätzlicher oder überörtlicher Bedeutung auch in I. Instanz.
