Mitglied werden

 

Der KAV Hessen e. V. bietet Kommunen und kommunalen Unternehmen, aber auch privat getragenen Betrieben und Einrichtungen, die vor Ort für das kommunale Zusammenleben eine wichtige Rolle spielen, vielfältige Möglichkeiten.

Die Satzung sieht dafür zwei Arten der Mitgliedschaft vor - die Vollmitgliedschaft und die Gastmitgliedschaft.

 

Die Vollmitgliedschaft im KAV Hessen e. V.

Vollmitglied mit unmittelbarer Tarifbindung wird Ihre Kommune oder Ihr Unternehmen, wenn Sie das beantragen und die satzungsmäßigen Voraussetzungen erfüllen:

  • Gemeinden und Kommunalverbände in dem Gebiet des Landes Hessen,
  • selbstständige Unternehmen, Organisationen und Einrichtungen,
    • an denen hessische Gemeinden und Kommunalverbände unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind oder
    • die tatsächlich unter maßgeblichem kommunalen Einfluss stehen oder
    • an deren Mitgliedschaft ein kommunales Interesse besteht oder
    • die eine enge Zusammenarbeit mit den Kommunen pflegen,
  • Sparkassen sowie deren Verbände und Girozentralen,
  • Zweckverbände, Wasser- und Bodenverbände sowie sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, deren Mitgliedschaft im kommunalen Interesse liegt.

 

Die Gastmitgliedschaft im KAV Hessen e. V.

Für besondere Fälle, in denen eine Vollmitgliedschaft nicht sinnvoll ist, gibt es die Möglichkeit, im gegenseitigen Einvernehmen von Verband und Beitrittsaspirant eine Gastmitgliedschaft zu begründen. Die Gastmitglieder sind nicht unmittelbar tarifgebunden und deshalb von der Wahl der auch tarifpolitisch geprägten Verbandsgremien ausgenommen. Sie erhalten aber außerhalb der Tarifpolitik die gleichen Beratungs- und Vertretungsleistungen wie die Vollmitglieder.

 

Gerne sprechen wir mit Ihnen zu Ihrem Mitgliedschaftsanliegen. Senden Sie uns dafür gerne eine E-Mail oder nehmen Sie mit Herrn Michael Bock unter der Rufnummer (069) 920047-22 telefonischen Kontakt auf.

Kommunaler Arbeitgeberverband Hessen e.V. - KAV Hessen
Geschäftsstelle: Allerheiligentor 2-4, 60311 Frankfurt am Main
Telefon: 069/92 00 47-0 , Telefax: 069/28 99 32 , E-Mail: info@kav-hessen.de