Donnerstag, 23.02.2006

Angedrohter Streik in Hessen unzulässig


Frankfurt, 23. Februar 2006. Ein Streik bei den Mitgliedern des kommunalen Arbeitgeberverbandes Hessen (KAV Hessen) wäre unzulässig. Der KAV Hessen reagiert damit auf die Streikandrohung von ver.di.

„Solange die Arbeitszeitvereinbarung nicht gekündigt ist, besteht für die kommunalen Beschäftigten in Hessen Friedenspflicht. Allein die geführten Verhandlungen über eine Arbeitszeitverlängerung machen keinen Streik zulässig“, so der Verbandsgeschäftsführer des KAV Hessen, Manfred Hoffmann.

Der KAV Hessen fordert von den Gewerkschaften die im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) von beiden Tarifvertragsparteien ausdrücklich vorgesehene Arbeitszeitverlängerung.

Im TVöD haben die Tarifvertragsparteien vereinbart, auf landesbezirklicher Ebene die Wochenarbeitszeit von 38,5 auf bis zu 40 Stunden verlängern zu können. Voraussetzung für einen zulässigen Streik ist die Kündigung der bestehenden Arbeitszeitvereinbarung. Dies ist in Hessen bisher nicht erfolgt.



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