Gruppenausschuss für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen

Eine wichtige Sparte der kommunalen Arbeitgeber sind die Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. Sie sind für die flächendeckende stationäre Gesundheitsversorgung in Hessen verantwortlich.

In den kommunalen Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen arbeiten Ärzte, Pflegekräfte und weitere Berufsgruppen. Für sie gelten der „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, Besonderer Teil Krankenhäuser – TVöD-K“ bzw. für die Ärztinnen und Ärzte seit 2006 der „Tarifvertrag für die Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern (TV-Ärzte/VKA)“.

Im Bereich der Pflegeeinrichtungen findet die Durchgeschriebene Fassung für den Bereich der Pflege- und Betreuungseinrichtungen (TVöD-B) Anwendung, die hier heruntergeladen werden kann. 

Fachgremium ist der Gruppenausschuss für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. Vorsitzender des Gruppenausschusses ist Geschäftsführer Wolfgang Heyl, Bürgerhospital und Clementine Kinderhospital gemeinnützige GmbH, Frankfurt am Main. Stellvertretende Vorsitzende ist Geschäftsführerin Eva Reichert, Berhindertenhilfe Wetteraukreis gGmbH, Nidda.

Kommunaler Arbeitgeberverband Hessen e.V. - KAV Hessen
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