Ihr kompetenter Partner

 

Solidität und Solidarität für Arbeitgeber. Der KAV Hessen e. V. ist Ihr kompetenter Partner für das Arbeits- und Sozialrecht.

 

Unsere Mitglieder kommen in den Genuss umfangreicher Serviceleistungen:

  • Den praktischen Schwerpunkt bildet die außergerichtliche Beratung. Wir haben für alle arbeits- und sozialrechtlichen Problemstellungen erfahrene, kompetente Expertinnen und Experten, die durch telefonische oder persönliche Beratungsgespräche den Mitgliedern in den genannten Rechtsgebieten Hilfestellung geben. Auch schriftliche Auskünfte zu einfachen oder komplexen Fragestellungen gehören zum Service.
  • Ob es um Abmahnungen, Kündigungen, Abfindungen, Arbeitszeugnisse, Mitbestimmung, Sozialplan, Betriebsübergang, Arbeitszeit, Zulagen, Zuschläge, Urlaub, Mutterschutz, Elternzeit oder Sozialversicherungsrecht geht: Wir beraten unsere Mitglieder rechtssicher und kompetent.
  • Mit unserem Rundschreibenservice informieren wir unsere Mitglieder regelmäßig und aktuell über wesentliche arbeitsrechtliche Entwicklungen und Entscheidungen der Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichte. Neben den allgemeinen Rundschreiben werden die Dienststellen-, Betriebs- und Unternehmensleiter in Chefrundschreiben über tarif-, arbeits- und sozialrechtliche Themen von grundlegender Bedeutung gesondert informiert. Jedes Jahr geben Ihnen etwa 80 Rundschreiben wichtige Hinweise und Empfehlungen. Sie können ganz einfach tagesaktuell per E-Mail bezogen werden.
  • Die Betreuung unserer Mitglieder umfasst auch die Übernahme der Prozessvertretung in arbeits- und sozialrechtlichen Auseinandersetzungen vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht, dem Hessischen Landessozialgericht, dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof, dem Bundesarbeitsgericht, dem Bundessozialgericht und dem Bundesverwaltungsgericht.
  • In der ersten Instanz berät und unterstützt der Verband, bei grundlegender Bedeutung eines Rechtsstreits kann auch die erstinstanzliche Prozessvertretung übernommen werden.

Alle Dienstleistungen sind grundsätzlich durch die Mitgliedsbeiträge gedeckt. Der jährliche Mitgliedsbeitrag setzt sich aus einer einheitlichen, größenunabhängigen Grundumlage und einem beschäftigtenbezogenen Beitrag zusammen. Den beschäftigtenbezogenen Beitrag leisten unsere Mitglieder natürlich nur, soweit eine Beratung und Vertretung durch den Verband notwendig werden kann, d. h. für alle Angestellten, Arbeiter, Auszubildenden und Praktikanten eines Mitgliedes. Vorstände, Geschäftsführer, Beamte und freie Mitarbeiter bleiben beitragsfrei.

Über die laufenden Serviceleistungen hinaus führt der KAV Hessen auch Informations- und Schulungsveranstaltungen zu aktuellen Themen durch. Für deren Durchführung bzw. Teilnahme oder umfangreiche individuelle Inanspruchnahmen (z. B. Fahrten zur Prozessvertretung beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt) kommen fallweise noch Teilnahmegebühren oder Aufwandserstattungen hinzu.

Kommunaler Arbeitgeberverband Hessen e.V. - KAV Hessen
Geschäftsstelle: Allerheiligentor 2-4, 60311 Frankfurt am Main
Telefon: 069/92 00 47-0 , Telefax: 069/28 99 32 , E-Mail: info@kav-hessen.de